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   LG Freiburg, 17.08.2021 - 4/21 8 Ns 92 Js 14782/19, 4/21 - 8 Ns 92 Js 14782/19   

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https://dejure.org/2021,70576
LG Freiburg, 17.08.2021 - 4/21 8 Ns 92 Js 14782/19, 4/21 - 8 Ns 92 Js 14782/19 (https://dejure.org/2021,70576)
LG Freiburg, Entscheidung vom 17.08.2021 - 4/21 8 Ns 92 Js 14782/19, 4/21 - 8 Ns 92 Js 14782/19 (https://dejure.org/2021,70576)
LG Freiburg, Entscheidung vom 17. August 2021 - 4/21 8 Ns 92 Js 14782/19, 4/21 - 8 Ns 92 Js 14782/19 (https://dejure.org/2021,70576)
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  • LG Nürnberg-Fürth, 23.10.2017 - 5 Ks 113 Js 1822/16

    Verurteilung eines "Reichsbürgers" wegen Mordes - Heimtückische Tötung eines

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2021 - 8 Ns 4/21
    Dass der Angeklagte eine unzutreffende und kaum nachvollziehbare Rechtsauffassung vertritt, weist für sich genommen nicht auf eine psychische Krankheit hin, die ihn ohne anwaltliche Beratung unverschuldet daran hindern könnte, seiner Pflicht zum Erscheinen nachzukommen (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 2 WDB 5/19 -, Rn. 13; LG Nürnberg-Fürth Urt. v. 23.10.2017 - 5 Ks 113 Js 1822/16, BeckRS 2017, 141430 Rn. 145, beck-online).
  • BVerwG, 20.12.2019 - 2 WDB 5.19

    Höchstmaßnahme; Pflichtverteidigerbestellung; Reichsbürger; Reservist; besonders

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2021 - 8 Ns 4/21
    Dass der Angeklagte eine unzutreffende und kaum nachvollziehbare Rechtsauffassung vertritt, weist für sich genommen nicht auf eine psychische Krankheit hin, die ihn ohne anwaltliche Beratung unverschuldet daran hindern könnte, seiner Pflicht zum Erscheinen nachzukommen (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2019 - 2 WDB 5/19 -, Rn. 13; LG Nürnberg-Fürth Urt. v. 23.10.2017 - 5 Ks 113 Js 1822/16, BeckRS 2017, 141430 Rn. 145, beck-online).
  • OLG Stuttgart, 07.07.2008 - 2 Ss (29) 209/08

    Strafbefehlsverfahren: Entschuldigtes Ausbleiben in der Hauptverhandlung bei

    Auszug aus LG Freiburg, 17.08.2021 - 8 Ns 4/21
    Anderes kann u. U. gelten, wenn gerade das Erscheinen in der Hauptverhandlung nur zumutbar oder möglich war bei Beiordnung eines Pflichtverteidigers bzw. gerade für die Frage des Erscheinens von der Unfähigkeit zur Selbstverteidigung auszugehen ist (vgl. OLG Stuttgart NStZ-RR 2008, 312 ff.und 338 ff.).
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